Stand: 15. Juni 2026
Immer mehr Paare begeistern sich für den sogenannten Babymoon. Der Urlaubstrend zielt darauf ab, den werdenden Eltern vor der Geburt noch eine entspannte Zeit der Zweisamkeit zu verschaffen. Gerade in der turbulenten Phase nach der Geburt des Kindes bleiben diese erholsamen Momente meist eine Ausnahme. Mit der richtigen Vorbereitung schafft der Babymoon die ersehnte Abwechslung in einem schönen, oft fernen Urlaubsland.
Auch wenn eine Schwangerschaft ein Risiko für den Antritt einer Reise darstellt, müssen werdende Eltern nicht auf diesen Luxus verzichten. In fernen Ländern locken die letzten Urlaubstage ohne Kind und neue Verpflichtungen. Sogleich hängt es von der physischen Stabilität ab, ob die Reise tatsächlich angetreten werden kann. Der Abschluss einer Versicherung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch stellt deshalb eine lohnende Option dar, denn die Risiken der Schwangerschaft gelten offiziell als versicherter Rücktrittsgrund. Worauf beim Abschluss derselben unbedingt zu achten ist und was darüber hinaus bereits bei der Reiseplanung bedacht werden sollte, wird im Folgenden genauer erläutert.
Der Reiserücktritts-Schutz und der Reiseabbruch-Schutz von Europ Assistance bieten bei Schwangerschaft zusätzliche Sicherheit für Ihre Reise: damit sind Sie finanziell abgesichert, wenn Sie Ihre Reise unerwartet stornieren oder abbrechen müssen. Was in solchen Fällen konkret zu tun ist, erfahren Sie im Beitrag Reise stornieren.
Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz sind Leistungen folgender Reiseversicherungen:
Premium Reiseversicherung (Komplettschutz aus Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung und Reisegepäckversicherung)
Wichtig: Um versichert zu sein, müssen Sie Ihre Reiseversicherung in jedem Fall rechtzeitig abschließen. Geschieht dies spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn, so besteht bei Europ Assistance ein gültiger Versicherungsschutz. Sollten Sie eine kurzfristigere Reise gebucht haben, müssen Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen abschließen, um vollumfänglich vom Versicherungsschutz zu profitieren.
Wenn Sie sich allgemein fragen, welcher Reiseschutz sinnvoll ist, finden Sie eine Übersicht rund um die Reiseversicherung.
Ist die Versicherte bereits zum Zeitpunkt der Buchung der Reise schwanger, lohnt es sich in jedem Fall, über den Abschluss einer Reiseversicherung mit Reiserücktritts-Schutz nachzudenken. Wenn die Versicherte ihre Reise aufgrund unerwarteter Schwangerschaftskomplikationen nicht antreten kann, werden die Stornokosten übernommen.
Empfehlung: Abschluss der Reiserücktrittsversicherung
Ein Paar bucht im Januar eine Safari für den Spätsommer in Kenia und schließt gleichzeitig eine Reiserücktrittsversicherung ab. Im März erfährt die Versicherte unerwartet von ihrer Schwangerschaft. Da der Reisezeitpunkt kurz vor dem Entbindungstermin liegt oder eine Fernreise mit Impfnotwendigkeit medizinisch nicht mehr ratsam ist, gilt dies als versichertes Ereignis.
Da die Schwangerschaft bei der Buchung noch nicht bekannt war, liegt ein versicherter Rücktrittsgrund vor. Auch hier greift unser Reiserücktritts-Schutz.
Sie haben Ihre Reise bereits angetreten und können sie wegen einer festgestellten Schwangerschaft oder wegen Schwangerschaftskomplikationen nicht fortsetzen? In diesen Fällen greift der Reiseabbruch-Schutz und übernimmt die Mehrkosten für Ihre Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen.
Als Schwangerschaftskomplikation gilt eine ärztlich attestierte Gefahr für die Gesundheit der Mutter und/oder des Ungeborenen. Folgende Ereignisse werden als Komplikation in der Schwangerschaft anerkannt und verpflichten den Versicherer zur Leistung:
Die Wehen setzen frühzeitig ein.
Es droht eine Frühgeburt.
Eine schwangerschaftsbedingte Krankheit wird festgestellt.
Bei Komplikationen während der Schwangerschaft unterscheidet man rechtlich zwischen zwei Fällen: den Vorfall vor der Reise und den Notfall während der Reise. In beiden Fällen sollten Sie abgesichert sein.
Ein Beispiel für Komplikationen vor der Reise: Drei Wochen vor dem geplanten Abflug nach Vietnam leidet Emma unter einer schweren Schwangerschaftsübelkeit, die eine stationäre Behandlung oder strikte Bettruhe erfordert. Die Reise kann sie deshalb nicht antreten. Da dies als unvorhergesehene Schwangerschaftskomplikation gilt, greift die Reiserücktrittsversicherung: sie übernimmt die Stornokosten, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt.
Ein Beispiel für Schwangerschaftskomplikationen während der Reise: Bei einem Wanderurlaub in Südtirol treten in der 20. Schwangerschaftswoche unvorhergesehene Komplikationen auf. Diese erfordern zwar keine sofortige Operation, aber absolute Ruhe und eine strenge Überwachung durch den eigenen Frauenarzt bzw. die eigene Frauenärztin. Das Paar muss den Urlaub nach der Hälfte der Reise abbrechen und die Heimreise antreten. In diesem Fall greift die Reiseabbruchversicherung und zahlt die anteiligen Kosten für die Reiseleistungen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten (z. B. verbleibende Nächte im bereits bezahlten Hotel). Sie übernimmt auch die Mehrkosten für die außerplanmäßige Heimreise (z. B. Umbuchungsgebühren oder neue Zug- oder Flugtickets).
In beiden Fällen empfehlen wir unsere Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Schutz und Reiserücktritts-Schutz.
Soll der Urlaub noch einmal ein paar schöne Momente der Zweisamkeit schaffen, so entstehen auch dem Partner oder der Partnerin im Fall von Storno oder Abbruch der Reise Kosten. Mit dem Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Schutz von Europ Assistance sind Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin abgesichert: Steht etwa unerwartet vor der Reise die Geburt Ihres Kindes an, werden die Reisestornokosten für Sie beide übernommen. Schließlich ist es unter diesen Umständen auch für die andere Person nicht möglich, an einen normalen Urlaubsaufenthalt zu denken. Möglich ist dies, weil Partner oder Partnerin als vom Reiserücktritt betroffene Risikoperson gilt. Als Risikopersonen gelten außerdem auch Angehörige von Ihnen oder Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, Mitversicherte und Betreuungspersonen, sodass die Erstattung der Stornokosten für die ganze Reisegruppe erfolgt. Dazu zählen auch ältere Geschwister, für die ein Platz in Flugzeug und im Hotel reserviert war.
Mit der passenden Versicherung im Gepäck reist es sich in der Schwangerschaft einfach unbeschwerter. Damit Sie im Notfall auch medizinisch optimal versorgt sind, sollten Sie neben einer Reiserücktrittsversicherung auch eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Ein Check der Versicherungsdetails lohnt sich. Darüber hinaus sollten Sie sich für den Ernstfall mit folgenden Punkten beschäftigen, um gut vorbereitet zu sein:
Reise-Check bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt: Besprechen Sie Ihre Reisepläne vorab mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen und lassen Sie sich Ihre Reisefähigkeit ärztlich bestätigen.
Mutterpass einpacken: Der Mutterpass gehört im Urlaub stets ins Handgepäck, damit ärztliches Personal im Notfall sofort alle wichtigen Daten zur Verfügung hat.
Flugtauglichkeit prüfen: Viele Fluggesellschaften verlangen ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche, meist ab der 28. oder 32. SSW, ein ärztliches Attest über die Flugtauglichkeit.
Kompression und Bewegung: Planen Sie bei langen Auto-, Zug- oder Flugreisen regelmäßige Bewegungspausen ein und tragen Sie bei Bedarf Kompressionsstrümpfe, um das Thromboserisiko zu senken.
Reiseapotheke: Symptome, die während der Schwangerschaft häufig auftreten, müssen auch während der Reise leicht behandelbar sein. Dazu zählen klassisches Sodbrennen, aber auch unangenehme Krämpfe oder ungewollte Kontraktionen der Gebärmutter, die unter anderem mit Magnesium behandelt werden können. Ein ständiges Risiko stellt die Dehydrierung dar, nicht nur in warmen Urlaubsregionen. Fehlt dem Körper Flüssigkeit, so steigt das Risiko vorzeitiger Wehen deutlich an. Überprüfen Sie Ihre Reiseapotheke und packen Sie diese Notfallmedikamente mit ein. Sie Ihre Reiseapotheke und packen Sie diese Notfallmedikamente mit ein.
Medizinische Versorgung am Urlaubsziel: Informieren Sie sich vorab. Sollte die Versorgung vor Ort nur unzureichend oder schwer zugänglich sein oder sollten Sprachbarrieren bestehen, ist das medizinische Risiko der Reise deutlich größer.
Unser Tipp: Mit der Premium Reiseversicherung von Europ Assistance sind Sie und Ihr Ungeborenes auch gesundheitlich auf Reisen abgesichert, denn sie bietet zusätzlich zum Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Schutz noch einen Auslandskranken-Schutz: Dieser leistet weltweit Soforthilfe und übernimmt die medizinischen Kosten im Ausland für notwendige Behandlungen, bei Komplikationen in der Schwangerschaft oder bei frühzeitiger Geburt. Unverzichtbar besonders in Ländern mit teurer Gesundheitsversorgung oder außerhalb der EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie nicht über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert sind.
Unter Beachtung dieser Tipps und dem Abschluss einer Versicherung mit Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Schutz ist einer Reise während der Schwangerschaft wenig entgegenzusetzen. So können Sie Ihre Reise unbeschwert genießen – mit dem Wissen, dass im Ernstfall schnelle und umfassende Hilfe gewährleistet ist.
Stiftung Warentest hat uns getestet und zählt uns wiederholt zu den besten Reiseversicherern Deutschlands!
Unsere Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz für Einzelpersonen und Familien ist sogar zum 6. Mal in Folge ausgezeichnet mit Bestnote "SEHR GUT (1,3)"!
Und auch unsere Auslandskrankenversicherung Jahresschutz für Einzelpersonen und Familien erhält wieder ein "SEHR GUT (1,4)". Jetzt sind Sie dran!
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Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Oder per E-Mail:
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